Straftat und Ordnungswidrigkeit – Was ist Was

Wer mit überhöhter Geschwindigkeit Auto fährt, mag sich kurz darauf über eine „Geldstrafe“ beklagen. Was Wenige wissen: Häufig handelt es sich dabei um keine Strafe, sondern um eine bloße Ordnungswidrigkeit. Das ist von großer Bedeutung! Eine Ordnungswidrigkeit erscheint etwa nicht im Bundeszentralregister und damit auch nicht im Führungszeugnis. Wir klären auf.


Ordnungswidrigkeiten sind typischerweise geringfügigere Rechtsverletzungen als Straftaten. Beispiel: Mord und Raub (jeweils Straftaten) vs. Falschparken (Ordnungswidrigkeit). Geldbußen, nie aber Freiheitsstrafen, drohen dem, der ordnungswidrig handelt.

  • Strafen können nur Gerichte auferlegen, Ordnungswidrigkeiten werden von Behörden verfolgt.
  • Straftaten müssen verfolgt werden, Ordnungswidrigkeiten können verfolgt werden.

Die Ordnungswidrigkeit ist der kleine Bruder der Straftat. Das hört man häufig und ist natürlich höchst pauschal. In die richtige Richtung weist es aber zweifelsohne: Denn Ordnungswidrigkeiten sind grundsätzlich geringfügigere Rechtsverletzungen.

  • Straftaten sind Mord und Totschlag, Raub und Diebstahl, Körperverletzung, Betrug und Brandstiftung.
  • Ordnungswidrigkeiten sind grundsätzlich das “Falschparken”, bloße Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße.

Doch worin liegt der Unterschied im Detail?

Wer kann bestrafen? Zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe kann nur ein Gericht verurteilen. Hingegen ist grundsätzlich eine Behörde dafür zuständig, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und Geldbußen zu erlassen (§ 35 OWiG). Wer etwa geblitzt wurde, erhält grundsätzlich von einer Behörde einen Bescheid, durch den eine Geldbuße angeordnet wird, ohne dass je ein Gericht involviert war.

Was darf verhängt werden? Straftaten können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden, abhängig davon, wie schwer die Straftat wiegt. Ordnungswidrigkeiten ziehen jedoch grundsätzlich Geldbußen nach sich (vgl. § 1 I OWiG). Salopp gesprochen geht also wegen einer bloßen Ordnungswidrigkeit niemand „ins Gefängnis“. Zudem existieren bei Ordnungswidrigkeiten Bußgeldkataloge, wohingegen Strafen vom Gericht festgesetzt werden.

Wer kann bestraft werden? Bestraft werden können nur natürliche Personen – also Menschen. Ordnungswidrigkeiten können aber auch gegenüber juristischen Personen, beispielsweise einer GmbH oder AG, verhängt werden (§ 30 OWiG). So wurde etwa infolge des sog. Dieselskandals aufgrund der Abgasmanipulationen eine Geldbuße gegen das Unternehmen „Volkswagen“ selbst verhängt; eine zusätzliche Bestrafung einzelner Personen hindert das aber grundsätzlich nicht.

Muss die Straftat verfolgt werden? Die Staatsanwaltschaft ist dazu verpflichtet, das Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn die Möglichkeit einer verfolgbaren Straftat besteht, also beim sog. Anfangsverdacht. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten steht hingegen im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde (§ 47 I 1 OWiG).

Auf welcher Grundlage darf eine Strafe verhängt werden? „Keine Strafe ohne Gesetz “, so bestimmt es das Grundgesetz in Art. 103 II. Ein Gesetz ist insbesondere nicht gleich einer Rechtsverordnung oder Satzung. In der StVO – der Straßenverkehrs(ver-)ordnung – wird man daher vergeblich nach Straftatbeständen suchen; Ordnungswidrigkeiten findet man dort aber sehr wohl in § 49 OWiG. Im StVG – dem Straßenverkehrsgesetz – hingegen finden sich Straftatbestände (bspw. § 21 StVG). Den Unterschied zwischen Gesetz einerseits und Verordnung und Satzung andererseits werden wir an anderer Stelle ausführlicher behandeln. Kurz gesagt wird die Rechtsverordnung jedoch von der Exekutive, das Gesetz von der Legislative erlassen.

Wie lange darf das Verhalten verfolgt werden? Die Verjährungsfristen von Straftaten sind deutlich länger als diejenigen von Ordnungswidrigkeiten. Hierfür kann man etwa §§ 24 StVG, 31 OWiG mit § 78 StVG vergleichen.

Daneben existieren natürlich noch viele weitere Unterschiede. Viele davon fallen jedoch in die Kategorie „Details“ und sollen daher bei hiesiger Übersicht außen vor bleiben.