{"id":1318,"date":"2024-01-08T18:52:23","date_gmt":"2024-01-08T17:52:23","guid":{"rendered":"https:\/\/speefak.spdns.de\/www.trafficwars.de\/?page_id=1318"},"modified":"2024-01-08T18:52:23","modified_gmt":"2024-01-08T17:52:23","slug":"straftat-und-ordnungswidrigkeit-was-ist-was","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/speefak.spdns.de\/www.trafficwars.de\/rechtliches\/straftat-und-ordnungswidrigkeit-was-ist-was\/","title":{"rendered":"Straftat und Ordnungswidrigkeit &#8211; Was ist Was"},"content":{"rendered":"<p>Wer mit \u00fcberh\u00f6hter Geschwindigkeit Auto f\u00e4hrt, mag sich kurz darauf \u00fcber eine \u201eGeldstrafe\u201c beklagen. Was Wenige wissen: H\u00e4ufig handelt es sich dabei um keine Strafe, sondern um eine blo\u00dfe Ordnungswidrigkeit. Das ist von gro\u00dfer Bedeutung! Eine Ordnungswidrigkeit erscheint etwa nicht im Bundeszentralregister und damit auch nicht im F\u00fchrungszeugnis. Wir kl\u00e4ren auf.<\/p>\n<hr \/>\n<p>Ordnungswidrigkeiten sind typischerweise geringf\u00fcgigere Rechtsverletzungen als Straftaten. Beispiel: Mord und Raub (jeweils Straftaten) vs. Falschparken (Ordnungswidrigkeit). Geldbu\u00dfen, nie aber Freiheitsstrafen, drohen dem, der ordnungswidrig handelt.<\/p>\n<ul>\n<li>Strafen k\u00f6nnen nur Gerichte auferlegen, Ordnungswidrigkeiten werden von Beh\u00f6rden verfolgt.<\/li>\n<li>Straftaten m\u00fcssen verfolgt werden, Ordnungswidrigkeiten k\u00f6nnen verfolgt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<hr \/>\n<p>Die Ordnungswidrigkeit ist der kleine Bruder der Straftat. Das h\u00f6rt man h\u00e4ufig und ist nat\u00fcrlich h\u00f6chst pauschal. In die richtige Richtung weist es aber zweifelsohne: Denn Ordnungswidrigkeiten sind grunds\u00e4tzlich geringf\u00fcgigere Rechtsverletzungen.<\/p>\n<ul>\n<li>Straftaten sind Mord und Totschlag, Raub und Diebstahl, K\u00f6rperverletzung, Betrug und Brandstiftung.<\/li>\n<li>Ordnungswidrigkeiten sind grunds\u00e4tzlich das &#8220;Falschparken&#8221;, blo\u00dfe Geschwindigkeits\u00fcberschreitungen und Rotlichtverst\u00f6\u00dfe.<\/li>\n<\/ul>\n<hr \/>\n<h2>Doch worin liegt der Unterschied im Detail?<\/h2>\n<p>Wer kann bestrafen? Zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe kann nur ein Gericht verurteilen. Hingegen ist grunds\u00e4tzlich eine Beh\u00f6rde daf\u00fcr zust\u00e4ndig, Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen und Geldbu\u00dfen zu erlassen (\u00a7 35 OWiG). Wer etwa geblitzt wurde, erh\u00e4lt grunds\u00e4tzlich von einer Beh\u00f6rde einen Bescheid, durch den eine Geldbu\u00dfe angeordnet wird, ohne dass je ein Gericht involviert war.<\/p>\n<p>Was darf verh\u00e4ngt werden? Straftaten k\u00f6nnen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden, abh\u00e4ngig davon, wie schwer die Straftat wiegt. Ordnungswidrigkeiten ziehen jedoch grunds\u00e4tzlich Geldbu\u00dfen nach sich (vgl. \u00a7 1 I OWiG). Salopp gesprochen geht also wegen einer blo\u00dfen Ordnungswidrigkeit niemand \u201eins Gef\u00e4ngnis\u201c. Zudem existieren bei Ordnungswidrigkeiten Bu\u00dfgeldkataloge, wohingegen Strafen vom Gericht festgesetzt werden.<\/p>\n<p>Wer kann bestraft werden? Bestraft werden k\u00f6nnen nur nat\u00fcrliche Personen \u2013 also Menschen. Ordnungswidrigkeiten k\u00f6nnen aber auch gegen\u00fcber juristischen Personen, beispielsweise einer GmbH oder AG, verh\u00e4ngt werden (\u00a7 30 OWiG). So wurde etwa infolge des sog. Dieselskandals aufgrund der Abgasmanipulationen eine Geldbu\u00dfe gegen das Unternehmen \u201eVolkswagen\u201c selbst verh\u00e4ngt; eine zus\u00e4tzliche Bestrafung einzelner Personen hindert das aber grunds\u00e4tzlich nicht.<\/p>\n<p>Muss die Straftat verfolgt werden? Die Staatsanwaltschaft ist dazu verpflichtet, das Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn die M\u00f6glichkeit einer verfolgbaren Straftat besteht, also beim sog. Anfangsverdacht. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten steht hingegen im pflichtgem\u00e4\u00dfen Ermessen der Verfolgungsbeh\u00f6rde (\u00a7 47 I 1 OWiG).<\/p>\n<p>Auf welcher Grundlage darf eine Strafe verh\u00e4ngt werden? \u201eKeine Strafe ohne Gesetz \u201c, so bestimmt es das Grundgesetz in Art. 103 II. Ein Gesetz ist insbesondere nicht gleich einer Rechtsverordnung oder Satzung. In der StVO \u2013 der Stra\u00dfenverkehrs(ver-)ordnung \u2013 wird man daher vergeblich nach Straftatbest\u00e4nden suchen; Ordnungswidrigkeiten findet man dort aber sehr wohl in \u00a7 49 OWiG. Im StVG \u2013 dem Stra\u00dfenverkehrsgesetz \u2013 hingegen finden sich Straftatbest\u00e4nde (bspw. \u00a7 21 StVG). Den Unterschied zwischen Gesetz einerseits und Verordnung und Satzung andererseits werden wir an anderer Stelle ausf\u00fchrlicher behandeln. Kurz gesagt wird die Rechtsverordnung jedoch von der Exekutive, das Gesetz von der Legislative erlassen.<\/p>\n<p>Wie lange darf das Verhalten verfolgt werden? Die Verj\u00e4hrungsfristen von Straftaten sind deutlich l\u00e4nger als diejenigen von Ordnungswidrigkeiten. Hierf\u00fcr kann man etwa \u00a7\u00a7 24 StVG, 31 OWiG mit \u00a7 78 StVG vergleichen.<\/p>\n<p>Daneben existieren nat\u00fcrlich noch viele weitere Unterschiede. Viele davon fallen jedoch in die Kategorie \u201eDetails\u201c und sollen daher bei hiesiger \u00dcbersicht au\u00dfen vor bleiben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer mit \u00fcberh\u00f6hter Geschwindigkeit Auto f\u00e4hrt, mag sich kurz darauf \u00fcber eine \u201eGeldstrafe\u201c beklagen. Was Wenige wissen: H\u00e4ufig handelt es sich dabei um keine Strafe, sondern um eine blo\u00dfe Ordnungswidrigkeit. 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